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Willkommen auf praxisgruendung-recht.de
dem Portal zur ärztlichen Praxisgründung
Auf praxisgruendung-recht.de finden Sie umfangreiche Informationen rund um die Praxisgründung / Gründung einer ärztlichen Praxis.
Die hier für Sie zusammengestellten Informationen zur Praxisgründung (Arztpraxis) umfassen neben der Praxisgründung als solcher, Informationen zur Zulassung / Zulassungsrecht (Kassenarztrecht / Vertragsarztrecht), Niederlassung / Niederlassungsrecht (Arzt), Bedarfsplanung sowie zu häufig begangenen Fehlern im Rahmen einer Praxisgründung.
Schon immer war der wirtschaftliche Erfolg einer Arztpraxis nicht nur vom Können und vom Einsatz des Praxisinhabers abhängig. Dieser Umstand hat in den vergangenen Jahren stark an Bedeutung gewonnen, so dass der Erfolg einer Praxisgründung heute auch ganz wesentlich von der Kenntnis und der geschickten Nutzung der rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen abhängig ist.
Daher werden wir rechtliche Informationen (Zulassungsrecht, Zulassungsbeschränkung, Zulassungsausschluss, Bedarfsplanung, Zulassungsverfahren, Zweigpraxis, Standesrecht, Berufsrecht, Kammerrecht, Approbation, Disziplinarverfahren, Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ), Gebührenrecht, GOÄ und GOZ, Arzneimittelregress, Prüfverfahren / Plausibilitätsprüfung, Budgetierung, Vertragszahnarztrecht, GOZ, Zahnarztrecht, Vertragsarztänderungsgesetz) -sofern sinnvoll- immer im Kontext mit steuerrechtlichen Aspekten der Praxisgründung und des Praxisbetriebs beleuchten.
Fragestellungen im Bereich des Arzthaftungsrecht / der Arzthaftung behandeln wir dagegen auf unserer speziellen Seite www.aerztehaftung.de
Natürlich können und dürfen unsere Informationen immer nur einen ersten Überblick und keine Rechtsberatung darstellen. Dies gilt selbst für die von einem Fachanwalt für Medizinrecht bzw. Fachanwalt für Steuerrecht unter dem Punkt Fachbeiträge der Anwälte veröffentlichten Fachbeiträge zum Meizinrecht und zum Steuerrecht. Der Grund liegt auf der Hand: Fälle mögen sich ähneln, identisch sind sie praktisch nie. Informationsdienst Medizinrecht rät Ihnen daher immer, frühzeitig eine individuelle Beratung bei einem auf die ärztlichen Bedürfnisse spezialisiertem Fachanwalt für Medizinrecht bzw. Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater in Anspruch zur nehmen.
Aus diesem Grund finden Sie unter dem Punkt "Spezialisierte Anwälte & Steuerberater" auf Steuerrecht für Ärzte und sonstige Leistungserbringer im Gesundheitswesen sowie auf Arztrecht, Gebührenrecht, MVZ, Zulassungsrecht, Vertragsarztänderungsgesetz, Berufsrecht, Kammerrecht und Arzneimittelregresse spezialisierte Anwälte und Steuerberater. Konzentrieren Sie sich auf Ihr Kerngeschäft und überlassen Sie die Beurteilung komplexer juristischer, betriebswirtschaftlicher und steuerrechtlicher Zusammenhänge im Rahmen einer Praxisgründung / des Praxisbetrieb den Spezialisten.So vermeiden Sie die häufigsten Fehler bei einer Praxisgründung:
- mangelhaftes Konzept bei Praxisgründung
- ungünstige Standortwahl bei Praxisgründung
- fehlerhafte, unvollständige und häufig zu späte Planung der Praxisgründung
- fehlerhafte Kostenkalkulation häufig in Verbindung mit zu optimistischer Umsatzerwartung nach der Praxisgründung
- Vernachlässigung steuerrechtlicher Aspekte beim Praxiskauf / Praxisverkauf / Praxisübernahme / Praxisabgabe i.R.d. Praxisgründung
- Vernachlässigung steuerrechtlicher Aspekte bei Wahl der Gesellschaftsform i.R.d. Praxisgründung
- mangelhafte Finanzierung der Praxisgründung durch fehlerhafte Ermittlung des Kapitalbedarf
- ungünstige Vertragsgestaltung i.R.d. Praxisgründung (Mietvertrag, Pachtvertrag, Kaufvertrag, Leasingvertrag, Arbeitsvertrag, Gesellschaftsvertrag, Kooperationsvertrag etc.)
Ein entsprechender, anwaltlicher Beratungsbedarf besteht natürlich nicht nur bei einer Praxisgründung, sondern auch für den Fall dass Sie Ihre Praxisstruktur ändern, oder Ihre ärztliche Praxis vergrössern bzw. erweitern, bspw. durch Zweigstellen.
Vielen Dank für Ihren Besuch auf praxisgruendung-recht.de - dem Portal rund um die Praxisgründung !
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